Vor dem großen Restart am Wochenende: Info vom Verband
Am kommenden Wochenende endet die Oberliga-Winterpause. Im Zuge des Restarts informierte daher der Württembergische Fußballverband (WFV) über die derzeit geltenden Rahmenbedingungen sowie wesentliche Neuerungen.
Wiedereinstieg in den Spielbetrieb mit 2G:
Seit dem 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder die Alarmstufe I. Das heißt, dass der Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen aufgenommen wird. Dies gilt für Spieler, Trainer und Funktionsteams ebenso wie für Zuschauer.
Auch sämtliche Innenräume wie z. B. Kabinen und Sanitärbereiche können mit einem 2G-Nachweis genutzt werden. Für Beschäftigte (z. B. Vertragsspieler und angestellte Trainer) gilt weiterhin 3G. Weitere Informationen können dem Corona-Infoportal des WFV´s entnommen werden.
Spielabsetzungen nur in Ausnahmefällen bei deutlich dezimierten Kadern
Aufgrund der noch ansteigenden Infektionszahlen muss laut WFV davon ausgehen, dass es vermehrt zu coronabedingten Ausfällen von Spielern kommen wird. Der Verbandsvorstand hat deshalb in einer Ausführungsbestimmung zu § 45 wfv-SpO festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Spiele regelmäßig bei den Herren und Frauen – in sämtlichen Spielklassen, einschließlich der Oberligen Baden-Württemberg – auf Antrag abgesetzt werden können. Ein Antrag auf Absetzung kann mit Aussicht auf Erfolg dann gestellt werden, wenn eine Mannschaft über weniger als 16 einsatzfähige Spielern verfügt.
Die neu beschlossene Ausführungsbestimmung gibt im Wesentlichen die Absetzungspraxis aus dem Herbst 2021 wieder und soll insbesondere dazu dienen, die Entscheidungskriterien nach außen transparent zu machen. Unverändert hält der Verband auch daran fest, dass Spielabsetzungen nicht mit der Begründung beantragt werden können, über zu wenige immunisierte Spieler zu verfügen.
Werbung auf der Trikotrückseite und dem Hosenbein künftig zulässig
Der Verbandsvorstand hat weiter beschlossen, künftig einfarbige Werbung auf der Trikotrückseite in einer Größe von maximal 200 Quadratzentimeter zu ermöglichen, wie es bereits in der 3. und 4. Liga (Regionalliga Südwest) Praxis ist. Darüber hinaus darf auch die Vorderseite des rechten Hosenbeins als Werbefläche genutzt werden.