Verband teilt aktuelle Sport-Coronaregeln mit
In einer E-Mail an die Vereine hat der Württembergische Fußballverband gestern die Auswirkungen der am 12.01.22 angepassten Corona-Verordnung ausgeführt. Demnach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten.
Weiterhin Gültigkeit haben auch die Sonderregelungen für Schüler, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung am 09.02.2022. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:
- Fußballspielen draußen – Schüler*innen gelten wieder als getestet
- Für das Training und für Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle Spieler*innen sowie das Funktionspersonal (Trainer*innen, Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen 2G-Nachweis.
- Schüler bis 17 Jahre sind im Hinblick auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.
- Zuschauer beispielsweise bei Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen 2G-Plus-Nachweis.
- Für öffentliche Veranstaltungen gilt die 2G-Plus-Regelung und die maximale Zuschauerzahl ist begrenzt auf 500 Personen. In Innenräumen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren müssen laut der neuen Corona-Verordnung eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Ausnahmen: Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind, sowie für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt.
Der WFV teilt weiterhin mit, dass die BW-Verbände unverändert anstreben, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II. Ob das möglich sein wird, hänge jedoch von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.