Rückkehr in Alarmstufe I: Verband informiert über neue Regelungen für den Sport, drinnen und draußen
Seit vergangenen Freitag gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung, und somit die „Alarmstufe I“. Dies bringt erneut Veränderungen für den Sport mit sich, wie der Württembergische Fußballverband in einer E-Mail mitteilte.
Somit genügt nun für den Zutritt zu geschlossenen Räumen ein 2G-Nachweis – sowohl für die Sportler*innen und das Funktionspersonal, als auch für die Zuschauer*innen. Zuvor war ein 2GPLus-Nachweis notwendig. In geschlossenen Räumen gilt abseits des Sporttreibens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 für über 18-Jährige), sowie im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Ausnahmen für Kinder, Schüler*innen und Beschäftigte
Unangetastet bleiben die Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren und Schüler*innen unter 18 Jahren. Für sie genügt ein Nachweis über das Alter, Schülerausweis oder ähnliches Dokument. Lediglich in den Ferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen zwischen 6 und 18 Jahren einen Schnelltest vorlegen, wenn sie Sport in geschlossenen Räumen ausüben möchten.
Beschäftigte und Selbständige profitieren weiterhin von den Sonderregelungen im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler, Trainer, Medienvertreter oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test).
Zuschauer-Kapazitäten und weitere Details
Angepasst wurden in der neuen Corona-Verordnung die Kapazitäten bei Veranstaltungen wie Fußballspielen. Im Freien gilt: Maximal 50 Prozent Auslastung bis zu 3.000 Zuschauer (bei Anwendung der 2G-Regelung) oder optional bis zu 6.000 Zuschauer (bei Anwendung der 2G-Plus-Regelung). Bei mehr als 500 Zuschauer müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
Laut Kultusministerium soll auch die Corona-Verordnung Sport zeitnah aktualisiert werden, gravierende Veränderungen sind jedoch nicht zu erwarten.
Der Verband weist explizit in seiner Mail darauf hin, dass unverändert angestrebt wird, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – unter den jeweiligen Bedingungen der Corona-Verordnungen.