Fragen und Antworten zum Aufstiegs-Wirrwarr in der Oberliga
Bereits vor anderthalb Wochen hat der Württembergische Fußballverband (WFV) die Annullierung der Saison 2020/21 ab der Verbandsliga abwärts sowie im Juniorenbereich verkündet. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Entscheidung war und ist die Oberliga Baden Württemberg. Aktuell wird emotional über die Auswirkungen des zu erwartenden Saisonendes diskutiert. Wir haben ein kleines FAQ zur aktuellen Situation zusammengestellt:
Warum gilt die Saison-Annullierung des Verbandes nicht für die Oberliga BW?
Das hat damit zu tun, dass in der Spielklasse über der Oberliga, der Regionalliga Südwest, der Spielbetrieb fortgesetzt wurde und voraussichtlich auch regulär beendet wird. Daher könnten dort am Ende der Saison Plätze für mögliche Aufsteiger frei werden. Diese werden normalerweise von den Meistern der Oberligen Rheinland-Pfalz/Saar, Hessen und Baden-Württemberg besetzt. Ein weiterer Aufsteiger wird in einer Relegation unter den drei Vizemeistern ausgespielt. Damit bildet die Oberliga dahingehend eine Ausnahme, dass bei allen Spielklassen darunter der Auf- und Abstieg ausgesetzt ist.
Was ist noch zu klären?
Offen ist die Frage, ob es tatsächlich auch Aufsteiger aus den Oberligen geben wird. Rheinland-Pfalz und das Saarland sind dbzgl. vorgeprescht und haben Eintracht Trier als Meister und Aufsteiger (mit acht absolvierten Spiele) sowie Wormatia Worms als Zweiten (neun Spiele) gemeldet. In Hessen beträfe es die Vereine Barockstadt-Fulda (1.) und Hessen Dreieich (2.), in Baden-Württemberg den SGV Freiberg (1.) und die Stuttgarter Kickers (2.). Hessen und Baden Württemberg haben sich allerdings zumindest offiziell noch nicht abschließend geäußert, ob man sich dem Saarländisch/Pfälzischen Beispiel anschließen wird und die oben aufgeführten Teams nominieren wird.
Wieso wird aktuell so hitzig in Ober- und Regionalliga über diese Situation diskutiert?
Das hat zwei Gründe. Der erste ist der „Gleichheitsgrundsatz“. In den Oberligen sind maximal 13 Spieltage absolviert. Das macht eine sportliche faire Auswertung eigentlich nicht möglich. Der „Gleichheitsgrundsatz“ scheint somit ausgehebelt, wenn Mannschaften, die in der Regionalliga 42 Spiele unter diffizilen Corona-Bedingungen absolviert haben, absteigen müssen, während Teams aus der Oberliga mit maximal 13 gespielten Begegnungen aufsteigen dürfen.
Zudem sorgt, zumindest in der Oberliga BW, das Agieren der Spielkommission für Gesprächsstoff. In einer Videokonferenz der Oberligisten Anfang des Jahres wurde den Clubs deutlich vermittelt, dass eine Komplett-Annullierung der Spielzeit ohne Auf- und Absteiger erfolgen müsse, sollte der Restart nicht bis zum 9. Mai erfolgt sein.
Doch mit der Aufnahme der drei Worte „in der Regel“ in die Statuten, sind diese nun dehnbar geworden. Dort heißt es: „Eine Annullierung ist in der Regel dann sachgerecht, wenn die überwiegende Anzahl der Mannschaften weniger als 50 Prozent der Spiele absolviert hat.“ Mit dem Sachverhalt, dass es doch Aufsteiger geben könnte, wurden die Oberliga-Clubs erstmals auf einer Videokonferenz am 26.03.21 konfrontiert, nachdem zuvor die Presse bereits darüber berichtet hatte. Dies ist quasi eine 180-Grad-Drehung der Spielkommission im Gegensatz zu ihrer früheren Aussage.
Wie sehen die Oberliga-Vereine den Sachverhalt?
In einer Befragung zum Thema haben sich 11 von 21 Oberliga-Vereinen gegen eine mögliche Aufstiegs- und Relegationsnominierung in dieser Saison ausgesprochen – fünf dafür. Rechtlich bindend ist dieses Meinungsbild für die Spielkommission jedoch nicht.
Wann wird eine Entscheidung erwartet?
Eine Entscheidung wie es in der Oberliga BW weitergeht, soll in dieser Woche fallen. Dass dann das vorzeitige Saisonende von der Spielkommission verkündet wird, daran gibt es wohl keinen Zweifel.
Experten erwarten, dass die Spielkommission der Oberliga BW in der Tat einen Aufsteiger und einen Relegationsteilnehmer für die Regionalliga nominieren wird. Dann liegt die finale Entscheidung darüber bei den Trägern der Regionalliga Südwest.
Ist ein gerichtliches Nachspiel zu erwarten?
Leider ja. Es wurde bekannt, dass sich Regionalliga-Vereine bereits rechtlichen Beistand gesucht haben. Es ist zudem davon auszugehen, dass es, je nach Entscheidung, auch Klagen von Oberligisten geben könnte.